Sicherheitshinweise bei der Benutzung

Die Benutzung der Hüpfburg muss von einer Person (min. 18 Jahre alt), die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, beaufsichtigt werden. Diese Person muss sicherstellen, dass die Warnhinweise auf der Hüpfburg beachtet und eingehalten werden, Dies kann sowohl das Verletzungsrisiko als auch das Risiko einer Beschädigung des Mietobjekts erheblich minimieren.

 

Sicherheitshinweise die zu beachten sind:

 

  • Die Hüpfburgen dürfen nur von Kindern ab 3 Jahren bis 12 Jahren benutzt werden.
  • Die maximal zulässige Personenzahl für die jeweilige Hüpfburg ist zu beachten und einzuhalten.
  • Die Hüpfburgen müssen mit den mitgelieferten Erdnägel/Gewichten im Boden verankert und gegen Verrutschen, Umfallen oder Anheben durch Windböen gesichert werden.
  • Um die Hüpfburg herum muss ein Abstand von 1,5m zu Wänden oder anderen großen Gegenständen eingehalten werden.
  • Die Hüpfburgen sind ohne Schuhe zu benutzen.
  • Es ist verboten, die Hüpfburgen mit Zigaretten, scharfen Gegenständen, Speisen und Getränken zu betreten. Bitte überprüfen Sie Ihre Taschen und Kleidung vor der Benutzung auf solche Gegenstände.
  • Die Wände der Hüpfburgen und Sicherheitsnetze dürfen nicht bestiegen werden.
  • Die Hüpfburgen müssen vor Regen und Feuchtigkeit geschützt werden. Sie dürfen nur auf einer ebenen und trockenen Fläche aufgestellt werden.
  • Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, dürfen die Hüpfburgen nicht benutzen.
  • Springen im vorderen Eingangsbereich der Hüpfburgen muss vermieden werden, um zu verhindern, dass die Kinder aus der Hüpfburg fallen
  • Die Aufsichtsperson muss sofort eingreifen, wenn erkennbar wird, dass einzelne Kinder andere Kinder durch ihr Verhalten gefährden.
  • Der Alters- und Größenunterschied sollte bei gleichzeitiger Nutzung so gering wie möglich sein. 
  • Bei Regen und starkem Wind muss die Nutzung schnell beendet werden.
  • Es muss sichergestellt werden, dass das Gebläse während der Nutzung ohne Unterbrechung läuft. Aus diesem Grund ist unbedingt darauf zu achten, dass keine unbefugten Personen Zugang zum Gebläse haben und die Stromversorgung unterbrechen könnten. Der Luftein- und -auslass des Ventilators müssen frei sein, um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten.
  • Wenn die Stromversorgung ausfällt oder das Gebläse versagt, muss die Hüpfburg sofort verlassen werden. Durch den Luftverlust kann die Hüpfburg schnell in sich zusammenfallen und Kinder unter sich „begraben". Bevor Sie die Hüpfburg wieder benutzen, muss die Ursache der Störung eindeutig festgestellt und behoben werden.
  • Offenes Feuer in unmittelbarer Nähe der Hüpfburg muss vermieden werden.

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