Die Benutzung der Hüpfburg muss von einer Person (min. 18 Jahre alt), die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, beaufsichtigt werden. Diese Person muss sicherstellen, dass die Warnhinweise auf der Hüpfburg beachtet und eingehalten werden, Dies kann sowohl das Verletzungsrisiko als auch das Risiko einer Beschädigung des Mietobjekts erheblich minimieren.
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